Fall Deutsch-Kreuz: Staatsanwaltschaft Reps rettet Michael Schmidt aus dem Schlammassel. Oder fast…
Am 25. 03. 13 erließ die Staatsanwaltschaft Reps (Parchetul pe langa Judecatoria Rupea) einen Beschluß (solutie), demzufolge gegen Michael Schmidt, den Liebling des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, BMW-Generalimporteur für Rumänien und Vertreter der eigenen, gleichnamigen Stiftung wegen des Abrisses des Pfarrhauses in Deutsch-Kreuz (Kreis Kronstadt) KEINE Strafverfolgung beginnen wird.
Die Begründung der Staatsanwältin Comaniciu Anca: Die von uns reklamierten Personen hätten angeblich nicht gewußt, dass das Pfarrhaus denkmalgeschützt sei! Nochmal, damit esIhnen, geneigter Leser, vielleicht in den Kopf geht: Die von uns reklamierten Personen hätten angeblich nicht gewußt, dass das Pfarrhaus denkmalgeschützt sei! Will es immer noch nicht in Ihren Kopf, geneigter Leser? Mir leider auch nicht, weil doch praktisch jedes Kind überall auf der Welt in der Schule oder spätestens in der Schule des Lebens lernt, dass Nichtwissen NICHT vor Strafe schützt!
Wir erinnern uns: Im September 2012 hatte besagte Stiftung das von ihr unter fragwürdigen Umständen erworbene Pfarrhaus (Denkmalnr. 11661 in der Denkmalschutzliste des Kreises Kronstadt) ohne Abriß-/Baugenehmigung abtragen lassen und begonnen, ein neues Pensionsgebäude an seiner Stelle zu errichten. Als Gegenleistung für den Verkauf des Pfarrhauses bedachte Michael Schmidt den evangelischen Bischof A.B. von Rumänien mit einem BMW X5. Wir berichteten…
Aufgrund mehrerer Reklamationen von “Abtrünnigen” (O-Ton Bischof der ev. Kirche A.B. in Rumänien) bei Denkmalschutzamt, Bauaufsichtsbehörde und Polizei wurden die illegalen Bauarbeiten in DK gestoppt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Und Bischof Reinhard Guib soll auf den von ihm genutzten BMW X5 angeblich verzichtet haben.
Zurück in die Gegenwart: Der Beschluß der Staatsanwaltschaft Reps fiel mir gestern nachmittag in die Hände, just nach meiner Rückkehr von der Balkanreise. Ein Fünkchen Hoffnung am Ende des Schriebs: Gegen diesen Beschluss können Sie Einspruch erheben… innerhalb von …20 Tagen nach Zustellung. Frust: Die Frist war schon abgelaufen! Das Papier wurde ja am 25. 03. ausgestellt; gestern war der 16, also waren schon 22-23 Tage um.
Mist, der Schmidt ist uns entwischt!
Oder etwa doch nicht? Im letzten Absatz des Beschlusses stand noch: “Es gilt der Poststempel des Zustellungsdatums.” Und auf dem stand wiederum “28. 03. 13”. Nochmal an beiden Händen abgezählt – und: Die Frist läuft erst am 17. 04. ab! Heute! Also nichts wie ran an die Tasten!
Meine wichtigsten Gegenargumente gegen die Sichtweise der Staatsanwaltschaft:
1. Nichtwissen schützt vor Strafe nicht. Folglich war der Abriß des denkmalgeschützten Pfarrhauses ohne Abrißgenehmigung eine Straftat.
2. Die MSS wußte außerdem sehr wohl vom Denkmalstatus des Pfarrhauses, wie aus dem Certificat de urbanism vom 20. 07. 12 hervorgeht, der auf Antrag der MSS für das Pfarrhaus ausgestellt worden war und in dem das schwarz auf weiss drin steht. Folglich war der Abriß des denkmalgeschützten Pfarrhauses ohne Abrißgenehmigung eine Straftat.
3. Die Bauarbeiten am neuen Pensionsgebäude haben begonnen – ohne Baugenehmigung. Selbst wenn es “nur vorbereitende Arbeiten” sind – also keine “Bauarbeiten im eigentlichen Sinne”, wie die Staatsanwältin beschönigend die Wirklichkeit mit selbsterfunden technischen Begriffen umzudefinieren versuchte, so gelten auch die laut der Definition des Begriffs “Bautätigkeit” (lucrari de constructii) im Baugesetz Nr. 50/1991 + 2009 als vollwertige Bautaetigkeit. Folglich war der begonnene Neubau ohne Baugenehmigung an Stelle des ehemaligen denkmalgeschützten Pfarrhauses eine Straftat.
Wie oft muß man das denn wiederholen und nachweisen, bis auch ein Beamter in Rumänien das ofiziell bei einem reichen und gut vernetzten saxonischen Autohändler festzustellen wagt???
Heute um 17.30h lag der Beschwerdebrief ausgedruckt, unterschrieben und eingetütet auf dem Schalter der Postbeamtin, die ihm ihren entscheidend wichtigen Stempel mit dem Absendedatum “17. 04. 13” aufdrückte. Abgesendet am zwanzigsten und letzten Tag der Einspruchsfrist!
Hoffentlich gehen die Uhren und Kalender in Reps nicht anders/schneller als in Schäßburg!
Als Dreingabe gegen diesen meiner Meinung nach derb-dreisten Versuch der Repser Strafvermeidungsverfolgungsbehörde, die Denkmalabreißer von Deutsch-Kreuz aus ihrem Schlammassel zu befreien wird es meinerseits/unsererseits in naher Zukunft eine ausführliche, gut untermauerte Beschwerde bei DNA, dem Antikorruptionsamt sowie bei DGA geben, der Abteilung von DNA, die sich speziell um die korrupten Polizisten und Staatsanwälte? kümmert.
Die heißesten Kandidaten in der DNA-Anzeige:
1. Michael Schmidt (Angezeigte Person = rum.: parat)
2. Karina Schmidt (Zeugin)
3. Vertreter der ausführenden Baufirma (Angezeigte Person)
4. Hr. Mitran von der Kronstädter Denkmalschutzbehörde (Angezeigte Person/Zeuge)
5. Hr. Sergiu Nistor, ehem. Staatssekretär im Kulturministerium (Angezeigte Person)
6. Führende Vertreter des Landeskonsistoriums der ev. Kirche in Hermannstadt wg. der Ungereimtheiten im Kaufvertrag + BMW-Sponsoring (Angezeigte Person)
7. Comaniciu Anca, Staatsanwältin von Reps (Angezeigte Person)
8. Frau Neag von der Kriminalabteilung der Kreispolizei Kronstadt (Zeugin)
Sie fragen mich vielleicht, warum zum Kuckuck ich/wir so sehr auf der korrekten Klärung des Falles Deutsch-Kreuz bestehen? Ganz einfach: Der Mix aus viel Geld, schlechtem Geschmack, derber Dreistigkeit und inkompetent-korrupten Behörden ist ein hochgiftiger Cocktail, der unsere (Rest)Gemeinschaften, Restidentitäten und Restwerte in Siebenbürgen jenseits aller ethnisch-konfessionell-kultureller Eigenheiten tötet.
Deshalb sollte/müßte/muß diese Brühe meiner Meinung nach wie Giftmüll entsorgt bzw. umgewandelt werden in etwas Ungiftiges, Verträgliches oder zumindest Erträgliches. Und, wenn wir als Sachsen versuchen, im eigenen siebenbürgisch-balkanisch-sächsischen Schweinestall sauberzumachen, so sind wir auch Rumänen, Ungarn, Roma usw. gegenüber glaubwürdig.
Egal, wie dieses Experiment ausgeht, es ist auf jeden Fall einen Versuch wert!
Viel Vergnügen, Don Quijote. Hoffentlich sind die von Ihnen angegriffenen Windmühlen nicht denkmalgeschützt, sonst könnte Ihnen selbst eine Strafanzeige drohen, denn: “Nichtwissen schützt vor Strafe nicht”.
wir werden noch sehen, ob ich in diesem falle don quijote bin oder diverse denkmalvergewaltiger sich don corleone in deutsch-kreuz waehnen.
enttaeuschend, bei einem zeitgenosssen wie ihnen dieses geballte unwissen in sachen buergerrechte zu sehen: ich tue nichts anderes, als die einhaltung der gesetze und rechtsstaatlichkeit einzufordern und sie stellen mir dafuer strafanzeigen in aussicht! das ist kommunistisch-diktatorische denke.
verstaendlich, dass sie solche peinlichkeiten nicht unter ihrem klarnamen zu veroeffetnlichen wagen – dadurch verraten sie auch indirekt, dass sie selbst ahnen, was fuer einen quatsch sie da – wohl auf bestellung seitens der MSS oder eines ihrer talibanischen fans von sich gegeben haben, herr untch!
ICh finde auch das sowas nicht geht, jedoch wo sind denn die ganzen Sachsen.Es sind viele baufällige Häuser, Kirchenburgen etc. in Siebenbürgen die erhaltenswert wären. Die HOG´s geben relativ wenig Geld, im Gegenzug wollen sie bleiben wer mir san.. inklusive der gesamten baufälligen Immobilen.
Letztendlich ist Leben Veränderung. Denkmalgeschützt oder nicht.
Wenn etwas mehr Sachsen da wären dann könnten die sich dagegen stemmen.
Aber gut gekleidet als Sommersachsen in der Ferienzeit nach Siebenbürgen zu kommen und dann stendig herumzukrakeelen das geht auch nicht.
Mehr Eigeninitiative der verbliebenen ( leider viele alte Leute) mehr von den HOGS und letztendlich auch von der Kirche würde was bewirken.
Einige sehen es so.. Wenigstens passiert was mit dem alten Haus.
In diesem Fall leider das Falsche. Abreissen tut wirklich weh.
Toll auch diese Eigeninitiative das nicht durchgehen zu lassen. BRAVO und weiter so.
Jenseits dessen, dass es ein Skandal (einer mehr, der angesichts der hunderttausenden Justizskandale in Rumänien, kaum noch ins Gewicht fällt!) ist, wie unbekümmert sich die Staatsanwaltschaft über die Causa Schmidt hinweg tändelt, werte ich es als ungemein feige von Michael Schmidt, dass er sich offenbar darauf ausredet, nichts von den Denkmalschutz-Gegebenheiten rund um die Kirchenburg von Deutsch-Kreuz (seinem Heimatdorf!) und dem benachbarten Pfarrhof gewusst zu haben.
Hier hätte einer die Gelegenheit gehabt, – selbst wenn er sich im Vorfeld seiner Abriss-Aktion nicht um derlei „Kinkerlitzchen“ gekümmert hätte –, dem Gesetz ins Auge zu sehen und für unverantwortliches Tun wenigstens im Nachhinein die Verantwortung zu übernehmen. Er hätte sich für die Missetat entschuldigen und darlegen können, dass er und seine Stiftung sich künftig umso entschiedener, und ab jetzt auch fachkundiger, für Denkmalschutz und den Erhalt des siebenbürgisch-sächsischen Kulturerbes einsetzen würden.
Die Angelegenheit unter Ausnutzung der rumänischen Schlupflöcher zu regeln, heißt in meinen Augen, weitermachen wollen, wie bisher!
1:0 für H. H..
Was geht ab, Mann? Wer in einem Rundumschlag reihenweise Leute verdächtigt (Ihre obige DNA-Anzeige), als wäre hier eine große Verschwörung im Gang, der braucht sich nicht zu wundern, wenn sich der eine oder andere dagegen juristisch zur Wehr setzt.
Es gilt die Unschuldsvermutung, Herr Hedrich. Sie verleumden Mitmenschen und betreiben Rufschädigung. Wer so aggressiv angreift, muss sich nicht wundern, wenn Gegenwind kommt. Anwälte und Gerichte werden zu tun bekommen.
“Wer so aggressiv angreift, muss sich nicht wundern, wenn Gegenwind kommt. Anwälte und Gerichte werden zu tun bekommen.”
>>>sie haben voellig recht! mit dem aggressiven angreifen (von recht, gesetz und gutem geschmack) meinten sie doch sicher die MSS. gegenwind kommt nun von uns – logisch!
warte sehnsuechtig darauf, dass vor gericht der strafprozess gegen diese kulturvergewaltiger beginnt! deren anwaelte werden dann bestimmt zu tun bekommen!
Verstehen Sie mich richtig: Dass Sie den Vorgang (Abriss des Pfarrhauses, evt. nicht genehmigte Baumaßnahmen) angezeigt haben, das werfe ich Ihnen doch überhaupt nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hat auf die Anzeige hin ermittelt und nun die Ermittlungen eingestellt.
Sie akzeptieren diesen Beschluss der Staatsanwaltschaft nicht und legen Widerspruch ein. All das ist Ihr gutes staatsbürgerliches Recht.
Was ich Ihnen vorwerfe, ist die parallel von Ihnen gegen – nicht schuldig gesprochene, geschweige denn angeklagte – Personen geführte rufschädigende Kampagne. Sie haben die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht abgewartet, verletzen Persönlichkeitsrechte, verurteilen andere, schwingen sich zum selbstherrlichen Richter auf. Das finde ich nicht in Ordnung, hier schießen Sie weit über das Ziel hinaus.
Ich wünsche mir in diesem Fall auch eine Klärung. Die von Hans angesprochenen Widersprüche sind erschreckend. Ebenso erschreckend ist, dass nicht der Eigentümer des Gesamtensembles der Kirchenburg Anzeige erstattet hat (gegen Abriss und gegen Neubau), was das Gesamtbild stört. Ferner ist es erschreckend diejenigen, die Anzeige erstatten als “Abtrünnige” zu bezeichnen. Hier nicht aufzugeben ist nicht nur gutes bürgerliches Recht, sondern schon fast Pflicht.
Ebenfalls wünschenswert wäre aber diese Rhetorik zu mäßigen. Sie schmälert Erfolgsaussichten als sie zu fördern. Ich erinnere an die Tagung bei der EAS zum 18-KB-Projekt, bei der genau die Form der Kritik bemängelt worden ist und damit zu Thema wurde, was die eigentliche Kritik an der Projektführung geschmälert hat!
viel Erfolg Herr Hedrich!
dankeschoen! 🙂