2025 – Neustart für Europa. Ein Friedenskongress für die Selbstheilung des Alten Kontinentes

 

Als Antwort auf die sich abzeichnende völkerrechtliche Pattsituation im Ukraine-Russland-Krieg und zur Vermeidung einer weiteren Eskalation bzw. eines eingefrorenen Konfliktes habe ich im März und April 2023 einen Friedensfahrplan in sieben Schritten skizziert, der auf einem gesamteuropäischen Friedenskongress, ähnlich wie Helsinki 1975 oder Wien 1815 basiert und eventuelle Gebietsabtretungen per Volksabstimmung seitens der Ukraine (aber möglicherweise auch seitens Russlands und anderer Staaten) beinhaltet.
Die Kurzfassung des Planes heisst “2025 – Neustart für Europa. Ein Friedenskongress für die Selbstheilung des Alten Kontinentes”. Die Langfassung heisst “Hans Hedrich – Sieben Schritte zum Frieden” und ist als pdf verfügbar.
Hans Hedrich, 17. April 2023


Foto: Gert Altmann
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Siebenhundertfünzig Millionen Einwohner, zehneinhalb Millionen Quadratkilometer Fläche, ein paar Tausend Jahre Geschichte, neunzig Sprachen, fünfzig Länder, ein Kontinent: Europas Vielfalt ist sprichwörtlich. Sprichwörtlich schön aber auch sprichwörtlich schwierig, wenn’s um das gute und gerechte Zusammenleben in dieser Vielfalt geht. Wenn das Schwierige zu schwierig wird und ins Schreckliche kippt, nennt sich das Krieg. Davon hatten Europa und die Europäer einige. Und fanden danach immer wieder den Weg zurück zum Frieden, oder versuchten es zumindest: 2015, 1995, 1975, 1945, 1815. Vielleicht auch 2025? Nun ‘haben’ wir diesen neuen Krieg in Europa und finden trotz der historischen Erfahrung mit Krieg doch nicht den Weg zurück zum Frieden. Was ist nur geschehen?

Der Versuch einer historischen Rekonstruktion…
Seit Februar 2022 bombt ein autoritär bis diktatorisch regiertes Russland ohne jegliches Recht sein teildemokratisch-korruptes Nachbarland Ukraine in Schutt und Asche und hat sich Teile seines Staatsgebietes völkerrechtswidrig angeeignet, nachdem sich die Ukraine wiederum von den USA und Grossbritannien über Jahre hinweg zu einer geostrategischen Bastion gegen Russland hatte ummodeln lassen. Also, Russland ist der Angreifer, der Westen ist der, naja, Anstifter und die Ukraine das Schlachtfeld. Dieses Narrativ hab weder ich erfunden, noch entstammt sie einer Ansprache Putins, sondern gibt die Sichtweise eines hochrangigen deutschen Militärberaters der NATO wieder. Es ist also quasi amtlich (geworden), dass in der Ukraine nicht die Mächte des Guten gegen das Böse kämpfen, sondern dass ‘es’ viel komplexer ist, ‘es’ ganz klasssisch um Interessen und ihre Gegensätze geht.

Russland wird andererseits die erkämpften, eroberten, besetzten, annektierten Gebiete der Ukraine allem Anschein nach nicht freiwillig abtreten. Machen übrigens die Türkei in Zypern / Syrien / Irak, Israel in Palästina / Syrien, Marokko in der Westsahara und die USA in Kuba auch nicht. Sie alle treten dafür seit Jahrzehnten zwingende Völkerrechtsnormen (ius cogens) und das Friedensgebot der UNO-Charta mit Füssen. Da nur der Sicherheitsrat der UNO Zwangsmaßnahmen gegen völkerrechtlich „straffällige” Staaten beschliessen kann und es in der Frage der Ukraine und der Weltordnung (unipolar versus multipolar) im Sicherheitsrat zu einer konfrontativen Blockbildung bei den fünf Vetomächten mit USA+ GB + Frankreich einerseits und Russland + China andererseits gekommen ist, steckt die Menschheit seit 2022 praktisch ohne Vorwarnung in einer nach oben offenen Eskalationsspirale, angetrieben ausgerechnet von den vermeintlichen Garanten des Weltfriedens nach den von ihnen 1945 festgelegten Spielregeln. (Ich weiss, ich referiere bisher nur durchschnittliches Wikipediawissen!)

Spannender wird es, sobald man in die Historie des Gewaltverbots der UNO-Satzung (1945) eintaucht, die ihrerseits auf die Völkerbundsatzung (1919) und den Briand-Kellogg-Pakt (1928) zurückgeht. Deklarativ ging es den Initiatoren dieser Verträge um die weltweite Friedenssicherung durch Kriegsächtung, in Wirklichkeit lag diesen an sich so notwendigen und begrüssenswerten Regelungen ein internationales Dominanzstreben der USA, Grossbritanniens und Frankreichs sowie ab 1945 der Sowjetunion zu Grunde, das in Europa auf die Kontrolle über die Wirtschaftsmacht Deutschland abzielte. Hegemonie eingepackt in Sicherheitspolitik. Deutschland, nach 1871 für das europäische Mächtegleichgewicht zu gross geworden, sollte und soll zum Wohle aller am alleinigen Gebrauch seiner Ressourcen und Machtmittel durch Einkreisung, militärische Bekämpfung und wirtschaftlich-finanzielle Einbindung weitestgehend gehindert werden.

Dazu gehörte und gehört bis heute auch die wiederholte Einschränkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der deutschen Industrie mit grossen östlichen Ressourcenlieferanten wie Russland in der Logik der ‘Heartland-Theorie’ des britischen Geographen Halford Mackinder von 1904 und nicht zuletzt das Euro-System mit uneingeschränkter Kontoüberziehung durch defizitäre Zentralbanken (‘TARGET-Salden’) zu Lasten v.a. der Deutschen Bundesbank. Im kontinentalen und globalen Maßstab ergibt sich daraus bis heute eine hierarchische Unterordnung Deutschlands, Kontinentaleuropas und der Landmächte Asiens unter die in Amerika, Europa und Australien platzierten angelsächsischen Seemächte. Dass Letztere ihre dominante Position in Zukunft auch gegen den neuen Konkurrenten China aufrechterhalten wollen, ist zu vermuten und grundsätzlich legitim – im Rückblick auf die bisherigen Machtkämpfe auf dem europäischen Kontinent aber maximal besorgniserregend!

Der hegemoniale Kampf in Europa und weltweit besitzt seit der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung 1776 und der Französischen Revolution 1789 zusätzlich einen ausgeprägten ideologisch-theologischen Antrieb: Freiheit, Demokratie, Menschenrechte führen einen Kreuzzug gegen Unterdrückung, Autokratie und Menschenverachtung! Problematisch ist dabei nicht das Streben nach diesen so grundlegenden Werten und Menschenrechten, die oft tatsächlich nur im Kampf errungen werden konnten, sondern deren wiederholte Unterordnung unter das Eroberungsstreben und die Zerstörungslust der Verkünder dieser hehren Werte. Was im 21. Jahrhundert vor allem mit den US-geführten Angriffskriegen zwecks ‘regime change’ im Nahen und Mittleren Osten assoziiert wird, hat Vorläufer u.a. in der kriegsentscheidenden Teilnahme der USA am Ersten Weltkrieg unter dem Slogan „Make the world safe for democracy!”, gefolgt von einem aufgezwungenen, europaweit Unheil stiftenden „Friedensvertrag” 1919 und geht schliesslich zurück bis auf die französischen Revolutions- und napoleonischen Kriege von 1792-1815. Hegemonie eingepackt in Ideologie.

Gemeinsam war und ist diesen weltanschaulich rechtfertigten Militäraktionen gegenüber anderen souveränen Staaten ausser der Losung vom Kampf „Gut gegen Böse” auch die Missachtung des geltenden Völkerrechts sowie die gesamtgesellschaftlich zutiefst disruptiven Auswirkungen, die sie mit sich brachten – z.B. eine weltgeschichtlich einzigartige Todesbilanz der Kriege der letzten 200+ Jahre! Im Endeffekt ergibt sich in den zwischenstaatlichen Beziehungen aus solchen „Zutaten” nach 1789 eine explosive Mischung aus Missionarismus, Selbstgerechtigkeit, Entmenschlichung des Gegners, Lügen, Kriegsverbrechen – mithin totaler Krieg. Damit kam der Zwang, den Kriegsgegner ‘endgültig’ niederzuringen, zur ‘bedingungslosen Kapitulation’ zu zwingen, um ihn anschliessend vor dem ‘Gericht der Geschichte’ vor der Weltöffentlichkeit zum Schuldigen zu erklären. Daraus wiederum folgt die (massen)psychologische Unmöglichkeit von Friedensverhandlungen mit dem „Todfeind”. Um den Besiegten und Geächteten daran zu hindern, sich irgendwann zu revanchieren, wird anschliessend der Angriffskrieg völkerrechtlich „verboten” – so geschehen 1945 und 1919. Wie nur zu gut bekannt, haben sich aber Sieger und Besiegte bei Bedarf schon mal gerne über das Gewaltverbot hinweggesetzt.

Das zwanzigste und bisherige einundzwanzigste Jahrhundert wären vermutlich friedlicher verlaufen, hätte man die Zeitenwende von 1919 nicht im revolutionären Geist von 1789 sondern in der Verhandlungstradition des Wiener Kongresses von 1815 eingeläutet. Wieso das? Nach den Kriegen und Verwerfungen im Gefolge von ‘1789’ und ‘Napoleon’ setzten sich die siegreichen, monarchischen Staaten zusammen mit dem vormaligen Gegner Frankreich 1814-1815 in Wien an den Verhandlungstisch und schufen gemeinsam(!) eine zwar restaurative Friedensordnung für den Kontinent, aber immerhin eine, die mit Ausnahmen (Krimkrieg 1853-1856) bis 1914 hielt und trotz antirevolutionärer Agenda auch politisch-sozialen Fortschritt und teilweise nationale Emanzipation der Völker Europas ermöglichte. Diese Friedensordnung scheiterte schliesslich daran, dass es die überwältigende Dynamik industrieller, kolonialer, militärischer und nationalistischer Konkurrenz ab Ende des Jahrhunderts mit den althergebrachten Methoden nicht mehr managen konnte.

Das darauf folgende Gemetzel des ‘Grossen Kriegs’ 1914-1918 beendete der Friedensentwurf von US-Präsident Woodrow Wilson, der in den berühmten, im Einzelnen aber zu wenig bekannten ‘Vierzehn Punkten’ eine ausgehandelte und ausgewogene Friedensordnung versprach – ideologisch eine Mischung aus Amerika 1776 (Selbstbestimmung) + Wien 1815 (Aushandeln staatlicher / imperialer Interessen). Die Initiative bei den Verhandungen rissen aber Frankreich und Grossbritannien an sich, die wegen eigener hegemonialer Prioritäten Wilsons Agenda ablehnten und zwangen Deutschland, Österreich, Bulgarien und Ungarn 1919-1920 einen unverhandelten Bestrafungsfrieden auf, der von Wilson selbst als „Perversion” und von John M. Keynes als „Betrug” gebrandmarkt werden sollte. Keynes warnte 1919 angesichts des „Karthagofriedens” von Versailles hellsichtig vor einer dadurch heraufbeschworenen noch grösseren Katastrophe in Europa in zwanzig Jahren! 1945 wurde nach dem vorhergesagten Aufbäumen Deutschlands und der Pervertierung seiner anfangs legitimen Revisionsforderungen in Angriffskrieg und Völkermord die Versailler Friedenslogik bestätigt und in der lebenshungrigen, zukunftsfixierten Nachkriegszeit geriet das Alteuropäische und Vormoderne auf die Liste des zu entsorgenden Balastes der Vergangenheit – so auch die Erinnerung an Wien 1815.

Zufällig zu seinem zweihundertsten Jubiläum erlebte ‘Wien 1815’ mit den ‘Minsk 2’-Vereinbarungen im Jahre 2015 einen zaghaften Wiederbelebungsversuch, weil die jüngst ausgebrochene Ukraine-Krise die (aus Erfahrung klug gewordenen?) europäischen Akteure schlicht und einfach zu Verhandlungen zwang. Einem Verhandlungserfolg stand vermutlich auch das so wesentliche Gewaltverbot der UNO im Weg, hatte sich Russland doch bereits 2014 die Krimhalbinsel mit Übertretung u.a. von Art. 2.4 der UNO-Charta illegal angeeignet. Und einen Aggressorstaat mit Gebietsgewinnen belohnen? Unmöglich! Ab dem Moment und bis zur (Wieder-)Bewaffnung der Ukraine vornehmlich durch USA und Grossbritannien zwecks Rückeroberung der besetzten Gebiete und zum Ausbruch des offenen Krieges mit Russland 2022 war es nur noch ein Schritt. Und vom offenen Krieg bis zur Forderung hochrangiger russischer Aussenpolitiker im April 2023, dass ein Frieden mit der Ukraine nur zusammen mit der Errichtung einer neuen, multipolaren Weltordnung denkbar ist, war es auch nicht mehr weit.

Sollten Russland (und China) von dieser Maximalforderung nicht abrücken – und was könnte sie dazu bringen? – bliebe als Alternative zum gegenwärtigen „bewaffneten Aushandeln” der zukünftigen Weltordnung nur eine multilaterale Verhandlungslösung. Also eine Art ‘Neuer Wiener Kongress’. Oder eine ‘Neue Schlussakte von Helsinki’. Nebenbei erübrigte sich bei einer Kongresslösung die Fortführung der bisherigen, frustrierenden weil ergebnislosen bilateralen Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland. Dass Russland die von ihm besetzten Gebiete in der Ukraine jemals vollständig räumen wird, dürfte, wie gesagt, unwahrscheinlich sein – egal, wie die Weltordnung in Zukunft aussehen wird. Gleichzeitig würde ein Friedensvertrag, der die zwangsweise Abtretung von Staatsgebiet (der Ukraine) zum Inhalt hat, international nicht anerkannt werden, da er zwingendem Völkerrecht widerspricht. Dieses Hindernis würde ein rein bilateraler Vertrag kaum umschiffen können. Im Rahmen eines europaweiten Kongresses wäre das aber viel eher möglich; und zwar indem beide Parteien freiwillig in ergebnisoffene Verhandlungen eintreten, als Teil einer umfassenderen sicherheitspolitischen Neuordnung unseres Kontinentes. Der multilaterale / gesamteuropäische Charakter der Verhandlungen bestünde wiederum in einer Teilnahme möglichst aller interessierten Staaten Europas und darüber hinaus. In einem solch umfassenden Format würden zusätzlich zu den russisch-ukrainischen Angelegenheiten weitere strittige bilaterale oder multilaterale Angelegenheiten verhandelt, vor allem zu Territorial- oder internen Statusfragen einzelner Volksgruppen – und solche Angelegenheiten gibt es nicht wenige, v.a. im östlichen und südöstlichen Europa.

Verhandlungsgrundlage wären die bereits bestehenden völkerrechtlichen Normen, Institutionen und Praktiken, wobei vor allem das bisher konfliktträchtige Verhältnis zwischen den Völkerrechtssubjekten Staat und Volk zugunsten der Rechte des Volkes neu justiert werden würde. Dieses würde wiederum die Demokratisierung, Diversifizierung und rechtsstaatlich-bürgernahe Konsolidierung der am Prozess beteiligten Staaten auch im Sinne des UNO-Zivilpaktes von 1966, der Friendly Relations Declaration von 1970, der UNO-Erklärung zu den Rechten ethnischer Minderheiten von 1992 und der Nachhaltigkeits-Agenda der UNO von 2015 befördern.

Ein ungefährer, siebenstufiger Friedens(fahr)plan könnte in etwa so aussehen:
1. Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens Ukraine – Russland (Völkerrechtlich unproblematisch; bei Aussicht auf einen multilateralen Friedensprozess auch politisch machbar)

2. Entsendung von UNO-Friedenstruppen in die umstrittenen Gebiete (Völkerrechtlich über Sicherheitsratsbeschluss der UNO machbar; ständige Mitglieder würden bei Aussicht auf einen multilateralen Friedensprozess auf Vetorecht verzichten. Alternativ, bei Veto im Sicherheitsrat: „Uniting for Peace”-Verfahren der UNO-Vollversammlung)

3. Abhaltung eines Europäischen Friedenskongresses – unter Schirmherrschaft der UNO, OSZE usw. (Eventuelle Gebietsabtretungen als Ergebnis des Kongresses völkerrechtlich nur legitim bei freier Einwilligung der Konfliktparteien; bei Aussicht auf einen multilateralen Friedensprozess auch politisch machbar. Format nach Muster des „Helsinki-Prozesses” 1973-1975 oder der UNO Conferences of the Parties / COP. Ähnlich dem Kongress-System nach 1815 könnten spätere periodische Zusammenkünfte Anpassungen des Vertragswerkes an neue Gegebenheiten vornehmen.)

4. Abhaltung von Referenden zur staatlichen Zugehörigkeit bzw. zum internen Status der umstrittenen Gebiete in der Ukraine – unter Aufsicht der UNO, OSZE usw. (Wesentliches Element zur möglichst breiten Akzeptanz der Kongressergebnisse wären ergebnisoffene, informierte, freie Volksabstimmungen über die staatliche Zukunft der umstrittenen Regionen. Dadurch würde dem Völkerrechtsprinzip des externen und / oder internen Selbstbestimmungsrechts Rechnung getragen sowie dem Völkerrechts­subjekt Volk mehr Rechte anvertraut bzw. selbstständige Entscheidungen zugetraut. Mehrheitsent­scheidungen zugunsten einer Abspaltung von der Ukraine und Anschlusses an Russland sind zu erwarten aber nicht garantiert.)

5. Abhaltung von Referenden in Europa zur staatlichen Zugehörigkeit bzw. zum internen Status sonstiger potentiell umstrittener Gebiete – unter Aufsicht der UNO, OSZE usw. (Ähnlich wie Punkt 4. Ausserdem: Eine verantwortungsvolle und doch undogmatische Herangehensweise an diese bisher stark tabuisierten Themen ist zu empfehlen. ‘Verantwortungsvoll’ wegen des bisher bekannten Konfliktpotentials solcher Entscheidungen; ‘undogmatisch’ wegen der Tatsache, dass es Grenz- und Statusänderungen in Europa immer wieder gegeben hat, folglich auch geben wird, eine Entdogmatisierung im Sinne der Erhaltung des Friedens deshalb nur förderlich sein kann. Mehrheitsentscheidungen in manchen Regionen – z.B. auch Russlands(!) – zugunsten einer Abspaltung sind zu erwarten, aber nicht in jedem Fall garantiert, v.a. wenn der Heimatstaat einer Volksgruppe eine überzeugende Statusaufwertung anbietet.)

6. Neustart des internationalen Systems durch Reform völkerrechtlicher Institutionen, Normen und Praktiken (Die Verbesserung der Funktionsweise oder auch eine umfassende Reform der UNO hin zu einer demokratisch legitimierten, repräsentativen, durchsetzungsfähigen Institution zur Selbstregierung der gesamten Menschheit wird bereits seit Bestehen der UNO diskutiert; eine europäische oder auch Weltfriedenskonferenz unter UNO-Schirmherrschaft könnte diesen Prozess beschleunigen. Ähnliches ist für regionale internationale Organisationen wie die OSZE denkbar. Zur philosophischen Untermauerung einer grundsätzlichen Neuausrichtung des Völkerrechts im Sinne einer Demokratisierung und Schaffung einer Weltverfassung siehe z.B. Philip Allott: ‘The Health of Nations’)

7. Praktische Maßnahmen zur Vertrauensbildung, Information und Partizipation der Bevölkerung am Friedensprozess (Zusätzlich zur Vielzahl an bekannten Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen sei hier der Vorschlag angeführt, so etwas wie zivilgesellschaftliche ‘Friedenskonferenzen’ zu veranstalten, die im Kleinen den offiziellen Friedenskongress vorwegnehmen – auch als Signal an die politischen Entscheidungsträger, dass eine informierte, verantwortungsbewusste, emanzipierte Gesellschaft in einer existenziell so entscheidenden Frage wie dieser selbst die Initiative ergreift und sich nicht mehr auf Gedeih und Verderb den Politikern, Beamten, Lobbyisten und Medienmanipulateuren von Nah und Fern auszuliefern gedenkt. Europas Selbstheilung beginnt mit der kollektiven Selbsterkenntnis der Europäer.)

Der Zeithorizont 2025 bietet sich für ein solch grossangelegtes Unterfangen an – einerseits, weil er organisatorisch ‘machbar’ ist – mit Beginn der Vorbereitungen 2023 – andererseits, weil sich das Jahr 2025 in die Abfolge epochemachender friedenspolitischer Ereignisse in Europa einreihen und dadurch symbolische Zugkraft entfalten wird: 1815 (Wien), 1945 (San Francisco – UNO), 1975 (Helsinki – KSZE), 1995 (Dayton – Bosnien; Schaffung der OSZE), 2015 (Abkommen von Minsk).

München, April 2023
Kommentare, Kritik & Komplimente gerne an: hanshedrich[AT]gmx.de

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Zitieren als: Hedrich, Hans: 2025 – Neustart für Europa. Ein Friedenskongress für die Selbstheilung des Alten Kontinentes.
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Zum Autor: Hans Hedrich (1971) ist Politikwissenschaftler, Umwelt- und Bürgerrechtsaktivist und Stringer für TV-Reportagen in seiner pluriethnischen Heimat Siebenbürgen / Rumänien.

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Quellenverzeichnis (Hyperlinks)

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Philip Allott’s Eunomia and The Health of Nations. Thinking Another World: ‘This Cannot Be How the World Was Meant to Be’. Online unter: http://www.ejil.org/pdfs/16/2/295.pdf

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Posted by at 17/04/2023
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